top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
A&M Sicherheit OG
für dasBewachungsgewerbe (Stand [04/2025):

Für den Geschäftsverkehr der A&M Sicherheit OG, FN 631853 x  gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen unser Vertragspartner nachfolgend kurz „AG“ (für Auftragsgeber) genannt wird.

 

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit A&M Sicherheit OG, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, verbindlich. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesonders allgemeine Geschäftsbedingungen des AG, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von A&M Sicherheit OG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Angebote / Vertragsabschluss

Soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind Angebote der A&M Sicherheit OG freibleibend und gelten Aufträge oder Bestellungen des AG erst durch die Auftragsbestätigung der A&M Sicherheit OG als angenommen.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der AG ist berechtigt bis 14 Tage vor Einsatzbeginn den Vertrag zu stornieren. Für den Fall , dass der Vertrag durch den AG nach diesem Zeitpunkt storniert wird, gilt ein Reugeld von 50% der vereinbarten Gesamtauftragssumme als vereinbart. Nach Einsatzbeginn werden bei einem vorzeitigen, nicht in der Sphäre der A&M Sicherheit OG liegendem, Einsatzende die tatsächlich geleisteten begonnenen Stunden, mindestens jedoch 50% der vereinbarten Gesamtwerklohnsumme, verrechnet.

Der AG ist verpflichtet, rechtzeitig vor Einsatzbeginn die notwendigen Informationen, schriftlichen Anweisungen (insbesonders einsatz- und sicherheitsrelevante behördliche Anordnungen und Bescheide, Notfallpläne/Konzepte) und Materialien (insbesonders Schlüssel), die für die ordentliche Auftragsdurchführung der A&M Sicherheit OG relevant sind, zur Verfügung zu stellen. Der AG ist verpflichtet, rechtzeitig vor Einsatzbeginn Kontaktpersonen, einsatzbezogene Ansprechpartner und im Notfall zu informierende Personen mit Anschrift und Tel.Nr. namhaft zu machen unddiesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Auch über einsatzrelevante Umstände, wie zu erwartende Bedrohungen oder besonders schützenswerte Gegenstände oder Einrichtungen, auch wenn sie außerhalb des Einflussbereiches des AG liegen, ist die A&M Sicherheit OG unverzüglich durch den AG zu informieren.

Im Falle des Veranstaltungsschutzes hat der AG für die ortsübliche Verpflegung des Einsatzpersonals zu sorgen und ausreichende unentgeltliche Pkw-Abstellplätze zur Verfügung zu stellen.

Der AG überträgt dem Einsatzpersonal der A&M Sicherheit OG für die Dauer der Auftragsdurchführung das Hausrecht (als objektbezogenes Selbstbestimmungsrecht) im vollen Umfang.Beanstandungen hat der AG unverzüglich dem Einsatzleiter oder, falls möglich, direkt der Geschäftsführung der A&M Sicherheit OG zu melden.

Beschäftigungsverbot: Der AG darf das Personal der A&M Sicherheit OG weder während deren Tätigkeit noch 12 Monate nach Ausscheiden des Personals aus der A&M Sicherheit OG  direkt abwerben oder direkt oder über Dritte beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der AG zur Leistung einer Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 10.000,- verpflichtet.

Der AG der A&M Sicherheit OG erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogeneDaten, die für den Geschäftsverkehr und die Auftragsdurchführung relevant sind, gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Der AG erteilt sein Zustimmung, dass er in die Referenzliste der AST GmbH aufgenommen wird.

 

Rechte und Pflichten der AST GmbH:

Die A&M Sicherheit OG verpflichtet sich die im Vertrag festgelegten Leistungen mit dem hiefür erforderlichen Einsatzpersonal und Material im Rahmen der Gesetze ordnungsgemäß und sorgfältig zu erfüllen.Das Weisungsrecht gegenüber dem Einsatzpersonal obliegt ausschließlich der A&M Sicherheit OG. Der Einsatz von Subunternehmern ist für die A&M Sicherheit OG stets zulässig. Erlangt die A&M Sicherheit OG von einsatzrelevanten Ereignissen, auch wenn sie außerhalb des Einflussbereiches des AG liegen, Kenntnis, so ist die A&M Sicherheit OG verpflichtet denAG umgehend davon in Kenntnis zu setzen, ihn vor daraus resultierenden

nachteiligen Folgen zu warnen und, wenn möglich, Handlungsalternativenvorschlagen.

Sollte sich vor oder während des Einsatzes ergeben, dass die Sicherheit des Einsatzpersonals in einem unzumutbaren Ausmaß gefährdet ist oder vom AG falsche oder keine Informationen weiter gegeben wurden, so behält sich die A&M Sicherheit OG vor, sofort jegliche Leistung gegenüber dem Vertragspartner einzustellen, sofern der AG nicht bereit ist, die Verbesserung der Situation entsprechend den Vorschlägen des der A&M Sicherheit OG oder des Einsatzpersonals vorzunehmen und können die entstandene Kosten zur Gänze an den AG weiterverrechnet werden. Sollte der AG Leistungen wünschen, die strafbare Folgen nach sich ziehen könnten, so behält sich die A&M Sicherheit OG das Recht vor, diese nicht zu erfüllen und übernimmt auch keinerlei Haftung für etwaige Folgen, die daraus resultieren.

 

Haftung, Haftungsbeschränkung und Versicherung:

Aus der Dienstleistung der A&M Sicherheit OG resultierende Schäden werden, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung der AST GmbH getragen. Die Haftung der A&M Sicherheit OG ist daher für jeden Schadenfall auf die Höchstsumme von EUR ??????????? für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen (versicherten) Personen- oder Sachschadenzurückzuführen sind, beschränkt.Darüber hinaus ist die Haftung der A&M Sicherheit OG nur bei Vorsatz und grobem Verschulden gegeben und umfasst nicht Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG, reine Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Verdienstentgang.

 

Preise:

Die Preise der A&M Sicherheit OG  sind in EURO angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuerwird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Vom AG zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit einem 50%-igen Zuschlag pro Mitarbeiter und begonnener Stunde verrechnet. Vom AG veranlasste Kosten wie Parkgebühren, Verwaltungsstrafen wegen Falschparken, Verpflegungskosten, und zusätzliche PKW-Kosten sind vom AG neben dem vereinbarten Entgeld zu tragen.

 

Zahlungsverzug:

Grundsätzlich sind die Rechnungen der A&M Sicherheit OG bar ohne Abzug zu bezahlen. Für den Fall, dass der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der A&M Sicherheit OG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des AG in Frage stellen, so ist die A&M Sicherheit OG berechtigt die gesamte (Rest)schuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzuges des AG werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a.

vereinbart und werden pro Mahnung EUR 100,- verrechnet.

 

Schriftformvorbehalt:

Rechtserhebliche Erklärung des AG gegenüber der A&M Sicherheit OG nachVertragsabschluss sind nur in Schriftform wirksam.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder

undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich seinem Bestehen oder Nichtbestehen, oder mit dem Vertrag in Zusammenhang stehendeRechtsstreitigkeiten wird die Anwendung des materiellen österreichischen Rechtes und die Zuständigkeit des für 9585 Gödersdorf  sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart

bottom of page